Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Sozialgerichts Nordhausen vom 9. Dezember 2016 (
Eine Beschwerde an das Bundessozialgericht findet nicht statt.
I.
Die Beteiligten streiten über die Höhe der aus der Staatskasse zu erstattenden Rechtsanwaltsvergütung für das beim Sozialgericht (SG) Nordhausen anhängig gewesene Verfahren S
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