Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 24.07.2014 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 2.716,41 EUR endgültig festgesetzt.
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