Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Darmstadt vom 24. April 2015 aufgehoben.
II.Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin 7.717,93 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24. November 2012 zu zahlen.
III.Die Beklagte trägt die Kosten des gesamten Verfahrens.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
V.Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 7.717,93 € festgesetzt.
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