Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 25.10.2018 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 1.038,64 € festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über die Vergütung der stationären Krankenhausbehandlung eines Mitglieds der Beklagten.
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