Die Berufung der Beklagten wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klagesumme in Höhe von 1243,89 € auf die Rechnung zu Nr. ...88, in Höhe von 1264,48 € auf die Rechnung zu Nr. ...59, in Höhe von 1253,05 € auf die Rechnung zu Nr. ...56 und in Höhe von 1194,04 € auf die Rechnung zu Nr. ...70 zu zahlen ist.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert beträgt 4955,46 €.
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