Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 05.12.2018 abgeändert.
Die Widerklage der Beklagten wird abgewiesen.
Im Übrigen wird die Berufung der Klägerin zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtstreits in beiden Instanzen trägt die Klägerin 87 vH und die Beklagte 13 vH.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 19.830,14 EUR festgesetzt.
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