Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 04.08.2015 geändert. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 178.799,66 EUR nebst Zinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.12.2014 zu zahlen. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 178.799,66 EUR festgesetzt.
Streitig sind Ansprüche auf Erstattung der Vergütung von Krankenhausbehandlungen in Höhe von insgesamt 178.799,66 EUR.
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