Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 23.05.2019 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 28.984,05 € endgültig festgesetzt.
Zwischen den Beteiligten ist die Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung strittig.
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