1. Die Berufung wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
4. Der Streitwert wird für das Klage- und das Berufungsverfahren auf jeweils 35.088,89 Euro festgesetzt.
Im Streit ist ein Anspruch auf Vergütung wegen vollstationärer Krankenhausbehandlung.
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