1. Die Berufung wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Die Revision wird zugelassen.
Im Streit ist ein Anspruch auf Vergütung wegen vollstationärer Krankenhausbehandlung bei geglückter äußerer Wendung nebst Aufwandspauschale.
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