1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 21. Juli 2020 aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6723,50 Euro nebst 5 % Zinsen seit dem 28. Dezember 2016 zu zahlen. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
3. Die Revision wird zugelassen.
4. Der Streitwert wird für das Klage- und das Berufungsverfahren auf jeweils 6723,50 Euro festgesetzt.
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