Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 6. Dezember 2016 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 5.931,92 EUR festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über die Begleichung von Krankenhausbehandlungskosten.
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