Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 22. April 2021 aufgehoben, soweit es den Vergütungsanspruch der Klägerin für die Behandlung des Versicherten vom 26. bis 29. Oktober 2011 betrifft. Insoweit wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 56 642,25 Euro festgesetzt.
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Die Beteiligten streiten über die Vergütung von stationären Behandlungen im Rahmen einer Studie.
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