Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 5. Dezember 2016 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf EUR 4.971,26 festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über die Vergütung einer Krankenhausbehandlung.
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