Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 21.03.2019 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 22.867,36 EUR festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über die Vergütung einer Krankenhausabrechnung.
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