Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 24.10.2018 aufgehoben und die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin einen Betrag iHv 6.165,37 € nebst Zinsen iHv 5 % über dem Basiszinssatz seit 17.09.2016 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt die Beklagte.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 6.165,37 € festgesetzt.
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