Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 06.02.2019 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 2.970,88 € festgesetzt.
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