Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 16. September 2019 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 3.572,80 Euro festgesetzt.
I.
Die Beteiligten streiten über die Erstattung der Vergütung von stationärer Krankenhausbehandlung.
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