Landessozialgericht Baden-Württemberg
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 19.04.2016 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 26.990,71 EUR festgesetzt.
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