1. Die Berufung wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Beigeladenen.
3. Die Revision wird zugelassen.
Im Streit ist ein Anspruch auf Vergütung wegen vollstationärer Krankenhausbehandlung und dabei die Frage, ob eine während der stationären Behandlung fortgeführte ambulante Strahlentherapie als vom Krankenhaus veranlasste Leistung Dritter kodiert werden durfte.
Die Klägerin betreibt in H. ein Plankrankenhaus (§ 108 Nr. 2 des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch <SGB V>). Im Krankenhausplan 2015 der Freien und Hansestadt H. wurden für dieses u.a. im Fachgebiet Innere Medizin Betten ausgewiesen (Soll zum 1. April 2015 243 von insgesamt 701), u.a. im Fachgebiet der Strahlenheilkunde hingegen keines (Anlage zum Feststellungbescheid vom 27. Januar 2015).
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|