Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 27. Mai 2020 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in allen Rechtszügen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Widerspruchsverfahrens, welche die Beklagte zu tragen hat.
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