LSG Hamburg - Urteil vom 02.06.2021
L 5 KA 10/18
Normen:
SGB V § 87b Abs. 2;
Vorinstanzen:
SG Hamburg, - Vorinstanzaktenzeichen S 27 KA 140/16

Vergütung vertragsärztlicher LeistungenAnforderungen an eine Anpassung des individuellen Leistungsbudgets - ILB - eines Facharztes für Allgemeinmedizin nach einer Versorgungsübernahme

LSG Hamburg, Urteil vom 02.06.2021 - Aktenzeichen L 5 KA 10/18

DRsp Nr. 2021/13511

Vergütung vertragsärztlicher Leistungen Anforderungen an eine Anpassung des individuellen Leistungsbudgets – ILB – eines Facharztes für Allgemeinmedizin nach einer Versorgungsübernahme

1. Ein niedriges Leistungsbudget in den Vorjahresquartalen, das noch auf den Praxisvorgänger zurückzuführen ist, stellt keinen Grund für ein außergewöhnlich niedriges individuelles Leistungsbudget – ILB – im Vorjahresquartal dar, der einen Anspruch auf ein individuelles Leistungsbudgets über das arztgruppendurchschnittliche ILB hinaus rechtfertigt. 2. Der bloße Umstand einer Fallzahlensteigerung rechtfertigt keine ILB-Anpassung aus Sicherstellungsgründen.

Tenor

1. Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB V § 87b Abs. 2;

Tatbestand

Der Kläger begehrt die Anpassung seines Individuellen Leistungsbudgets (ILB) für die Quartale 4/2013, 1/2014, 2/2014 und 4/2014.