Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 17. Januar 2018 aufgehoben. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 11. Oktober 2016 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens.
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