BSG - Urteil vom 15.06.2016
B 6 KA 18/15 R
Normen:
SGB V § 85 Abs. 4;
Vorinstanzen:
LSG Bayern, vom 19.03.2014 - Vorinstanzaktenzeichen L 12 KA 21/11
SG München, vom 16.02.2011 - Vorinstanzaktenzeichen S 38 KA 1157/10

Vergütung vertragsärztlicher LeistungenRechtmäßigkeit von Honorarbegrenzungsregelungen für Lungenärzte nach nicht expliziter Nennung der Arztgruppe im Beschluss des Bewertungsausschusses zu den Regelleistungsvolumen

BSG, Urteil vom 15.06.2016 - Aktenzeichen B 6 KA 18/15 R

DRsp Nr. 2016/18442

Vergütung vertragsärztlicher Leistungen Rechtmäßigkeit von Honorarbegrenzungsregelungen für Lungenärzte nach nicht expliziter Nennung der Arztgruppe im Beschluss des Bewertungsausschusses zu den Regelleistungsvolumen

1. Arztgruppen mit "ausgelaufener" Gebietsbezeichnung sind grundsätzlich derjenigen Arztgruppe zuzuordnen, der sie nach aktuellem Weiterbildungsrecht angehören würden. 2. Der vom Bewertungsausschuss für die Zeit ab 1.4.2005 im Zuge der Einführung von Regelleistungsvolumina geschaffenen Übergangsregelung entsprach auch eine auf arztgruppenspezifischen Grenzwerten basierende Honorarverteilungsregelung, die keinen festen Punktwert vorsah, jedoch eine annähernde Kalkulierbarkeit der Vergütung gewährleistete.

Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 19. März 2014 aufgehoben und die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 16. Februar 2011 zurückgewiesen.

Die Kläger tragen auch die Kosten des Revisions- und Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Normenkette:

SGB V § 85 Abs. 4;

Gründe:

I

Im Streit steht die Höhe vertragsärztlichen Honorars für das Quartal II/2005, insbesondere die Rechtmäßigkeit des der Honorarberechnung zugrunde liegenden Honorarverteilungsvertrages (HVV).