Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 27. Juli 2018 geändert. Die Anträge des Antragstellers auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes werden abgelehnt. Die Beschwerde des Antragstellers wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Der Streitwert wird endgültig in beiden Rechtszügen auf 236.143,83 EUR festgesetzt.
I.
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