Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 18.02.2015 abgeändert. Die Honorarbescheide vom 15.07.2011, 16.01.2012 und 16.04.2012 für die Quartale 1/2011, 3/2011 und 4/2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 29.05.2013 werden hinsichtlich der Quotierung der Leistungen aus dem Kap. 21 EBM aufgehoben und die Beklagte verurteilt, über die Vergütung der Leistungen aus dem Kap. 21 EBM unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens in erster und zweiter Instanz tragen die Beteiligten jeweils zur Hälfte.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 5.041,30 € festgesetzt.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|