Die Klägerin begehrt die Vergütung von Körperschaftsteuern im Zusammenhang mit Ausschüttungen ihrer inländischen Tochtergesellschaft; sie stützt ihr Begehren darauf, dass die inländische Körperschaftsteuer abweichend von einer vergleichbaren Inlandskonstellation bei ihr als ausländischer Muttergesellschaft definitiv werde und deswegen gegen die Niederlassungsfreiheit verstoße.
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