FG Niedersachsen - Urteil vom 21.06.2012
6 K 43/11
Normen:
KStG § 51;
Fundstellen:
BB 2012, 2145

Vergütung von Körperschaftsteuer: Keine Erstattung an Mutter im EU-Ausland

FG Niedersachsen, Urteil vom 21.06.2012 - Aktenzeichen 6 K 43/11

DRsp Nr. 2012/19120

Vergütung von Körperschaftsteuer: Keine Erstattung an Mutter im EU-Ausland

Gemäß § 51 KStG sind Anrechnung und Vergütung der anrechenbaren KSt u. a. ausgeschlossen, wenn beim Anteilseigner die Einnahmen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG nicht steuerpflichtig sind. Eine Körperschaftsteuererstattung an die Konzernmutter im EU-Ausland ist deshalb gemäß § 51 KStG nicht möglich. Der Vorrang des Gemeinschaftsrechts ändert daran nichts.

Normenkette:

KStG § 51;

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt die Vergütung von Körperschaftsteuern im Zusammenhang mit Ausschüttungen ihrer inländischen Tochtergesellschaft; sie stützt ihr Begehren darauf, dass die inländische Körperschaftsteuer abweichend von einer vergleichbaren Inlandskonstellation bei ihr als ausländischer Muttergesellschaft definitiv werde und deswegen gegen die Niederlassungsfreiheit verstoße.