Auf die Beschwerde des Erinnerungsführers wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 23.06.2022 geändert.
Die dem Rechtsanwalt zu zahlenden Gebühren und Auslagen werden auf 373,07 € festgesetzt.
Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
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