Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Zwischen den Beteiligten ist die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren nach dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG) einschließlich des Vergütungsverzeichnisses (VV) hierzu umstritten.
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