Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Sozialgerichts Itzehoe vom 11. Februar 2015 geändert.
Die von der Staatskasse zu erstattenden Kosten werden auf 867,51 EUR festgesetzt.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Das Verfahren ist gebührenfrei.
Kosten werden nicht erstattet.
I.
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