FG Baden-Württemberg - Urteil vom 08.03.2001
6 K 44/98
Normen:
KStG § 8 Abs. 3 S 2;
Fundstellen:
EFG 2001, 777

Vergütungen aufgrund eines Beratervertrags an pensionierten Gesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte Gewinnausschüttungen

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 08.03.2001 - Aktenzeichen 6 K 44/98

DRsp Nr. 2001/8686

Vergütungen aufgrund eines Beratervertrags an pensionierten Gesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte Gewinnausschüttungen

1. Vergütungen aufgrund eines Beratervertrags mit dem pensionierten, beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer führen dem Grunde nach zu verdeckten Gewinnausschüttungen, wenn ihm weiterhin die Stellung als Gesellschafter-Geschäftsführer eingeräumt worden ist, nicht klar und eindeutig vereinbart ist, was er als geschäftsführender Gesellschafter an Aufgaben weiterhin zu erfüllen und was er völlig klar davon abgetrennt als Berater der GmbH zu leisten hat, es auch an einem genauen Nachweis für die aufgrund des Beratervertrags erbrachten Lesitungen fehlt, über die Tätigkeit --trotz Vereinbarung-- nicht monatlich abgerechnet worden und ihm eine Gewinntantieme eingeräumt worden ist.