Unter Aufhebung des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 4. Juli 2014 wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 13. Januar 2014 dahingehend abgeändert, dass die dem Antragsteller als beigeordnetem Rechtsanwalt zustehende Vergütung antragsgemäß auf 777,67 Euro festgesetzt wird.
I.
Der Antragsteller verfolgt im Beschwerdeverfahren seinen Vergütungsanspruch als im Rahmen von Prozesskostenhilfe beigeordneter Rechtsanwalt weiter.
Der Antragsteller erhob als Bevollmächtigter am 9. Mai 2010 Klage in einer aufenthaltsrechtlichen Angelegenheit gegen den Freistaat ... beim Verwaltungsgericht Augsburg und beantragte zugleich für den Kläger Prozesskostenhilfe und seine Beiordnung. Mit Beschluss vom 10. August 2010 gewährte das Verwaltungsgericht dem Kläger Prozesskostenhilfe und ordnete den Antragsteller bei.
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