Unter Aufhebung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 7. Oktober 2015 wird der Vergütungsfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 24. September 2015 abgeändert und die dem beigeordneten Rechtsanwalt zustehende Vergütung aus der Staatskasse unter Berücksichtigung anzurechnender Beträge auf einen Betrag von 202,03 Euro festgesetzt.
I.
Der Beschwerdeführer verfolgt - ergänzend zur Anfechtung der Kostenfestsetzung -die Erstattung von 202,03 Euro im Wege der Prozesskostenhilfe und wendet sich insoweit gegen den ablehnenden Vergütungsfeststellungsbeschluss.
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