Die Revisionen werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens tragen die Klägerin zu 55 % und die Beklagte zu 45 %.
I
Im Streit steht ein Anspruch eines pharmazeutischen Großhändlers auf Vergütung der Lieferung von vertragsärztlich als Sprechstundenbedarf verordneten Kontrastmitteln.
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