Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Mannheim - Kammer für Handelssachen - vom 17.11.2020 -
Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger 27.000 EUR nebst Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus jeweils 9.000 EUR seit dem 01.02.2016, 01.03.2016 und 01.04.2016 zu zahlen.
2.Im Übrigen wird die Klage - einschließlich der in 2. Instanz zuletzt erhobenen hilfsweisen Zwischenfeststellungsklage - abgewiesen.
II.Das weiter gehende Rechtsmittel der Beklagten wird zurückgewiesen.
III.Von den Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz haben der Kläger 88/100 und die Beklagte 12/100 zu tragen.
IV. V.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|