OLG Karlsruhe - Urteil vom 07.02.2022
1 U 173/20
Normen:
AktG § 84 Abs. 1 S. 1; AktG § 112; ZPO § 92 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
LG Mannheim, vom 17.11.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 24 O 54/19

Vergütungsansprüche aus einem Anstellungsvertrag als Vorstand einer AktiengesellschaftUnwirksamkeit eines AnstellungsvertragesFehlende Genehmigung eines schwebend unwirksamen Vertrages durch einen Aufsichtsrat

OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.02.2022 - Aktenzeichen 1 U 173/20

DRsp Nr. 2022/15128

Vergütungsansprüche aus einem Anstellungsvertrag als Vorstand einer Aktiengesellschaft Unwirksamkeit eines Anstellungsvertrages Fehlende Genehmigung eines schwebend unwirksamen Vertrages durch einen Aufsichtsrat

Beschlüsse des Aufsichtsrats einer AG können grundsätzlich - aus Gründen der Rechtssicherheit - nicht konkludent erfolgen, sondern müssen ausdrücklich erfolgen; dies gilt auch für die Genehmigung eines durch einen vermeintlichen Vertreter abgeschlossenen Vertrages.

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Mannheim - Kammer für Handelssachen - vom 17.11.2020 - 24 O 54/19 KfH - im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen abändernd wie folgt neu gefasst:

1.

Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger 27.000 EUR nebst Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus jeweils 9.000 EUR seit dem 01.02.2016, 01.03.2016 und 01.04.2016 zu zahlen.

2.

Im Übrigen wird die Klage - einschließlich der in 2. Instanz zuletzt erhobenen hilfsweisen Zwischenfeststellungsklage - abgewiesen.

II.

Das weiter gehende Rechtsmittel der Beklagten wird zurückgewiesen.

III.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz haben der Kläger 88/100 und die Beklagte 12/100 zu tragen.

IV. V.