Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 13.03.2012 -
Die Beklagte wird unter Klageabweisung im Übrigen verurteilt, an den Kläger 999,05 Euro brutto zuzüglich 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 412,56 Euro seit dem 01.11.2011 und aus 586,49 Euro seit dem 01.12.2011 zu zahlen.
Die Kosten des erstinstanzlichen Rechtsstreits tragen die Parteien jeweils zur Hälfte. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagte zu 4/10 und der Kläger zu 6/10.
II.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über Differenzvergütungsansprüche für die Zeit von Februar bis November 2011.
Die Beklagte ist ein im europäischen Verbund agierendes Unternehmen im Bereich der Flug- und Industriesicherheit und führt u. a. im Auftrag der B am K /B Flughafen Fluggastkontrollen durch.
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