BFH - Beschluss vom 25.10.2004
VII B 4/04
Normen:
AO § 218 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 657
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 24.09.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 12 K 4808/01

Verhältnis Abrechnungsbescheid - Feststellungsklage

BFH, Beschluss vom 25.10.2004 - Aktenzeichen VII B 4/04

DRsp Nr. 2005/2876

Verhältnis Abrechnungsbescheid - Feststellungsklage

1. Die Frage, ob eine gegenüber dem FA bestehende Zahlungsverpflichtung erloschen ist, ist durch einen Abrechnungsbescheid (§ 218 Abs. 2 Satz 1 AO) zu klären. Dieser ist entweder auf Antrag des Stpfl. oder ggf. von Amts wegen zu erlassen.2. Die Möglichkeit eines Abrechnungsbescheides schließt die Zulässigkeit einer Feststellungsklage, ob eine gegenüber dem FA bestehende Zahlungsverpflichtung erloschen ist, aus.

Normenkette:

AO § 218 Abs. 2 ;

Gründe: