Verhältnis gesonderter Feststellungsbescheid nach § 17 Abs. 3 GrEStG zum Bescheid über die gesonderte Feststellung des Grundbesitz- oder Grundstückswerts
BFH, Urteil vom 20.10.2004 - Aktenzeichen II R 32/02
DRsp Nr. 2005/1164
Verhältnis gesonderter Feststellungsbescheid nach § 17 Abs. 3GrEStG zum Bescheid über die gesonderte Feststellung des Grundbesitz- oder Grundstückswerts
1. § 17 Abs. 3GrEStG (i.d.F. bis 31.12.2001) lässt die örtliche und sachliche Zuständigkeit der Lage-FÄ für die gesonderte Feststellung des Grundbesitz- oder Grundstückswerts unberührt. Die Feststellung der als Bemessungsgrundlage anzusetzenden Werte nach § 138 Abs. 2 und 3BewG erfolgt gem. Abs. 5 der Vorschrift in einem gegenüber der gesonderten Feststellung nach § 17 Abs. 3GrEStG verselbstständigten Feststellungsverfahren.2. § 17 Abs. 3GrEStG kommt gegenüber § 8 Abs. 2 Nr. 3GrEStG i.V.m. § 138 Abs. 2 und 3 - und damit auch Abs. 5 - BewG nicht die Bedeutung einer Spezialvorschrift zu. Vielmehr verhält es sich umgekehrt.3. § 8 Abs. 2GrEStG i.V.m. § 138 Abs. 5 Satz 1 BewG enthalten nach Wortlaut und gesetzlicher Regelungssystematik eine gegenüber § 17 Abs. 3GrEStG spezielle gesetzliche Grundlage zur gesonderten Feststellung dieser Besteuerungsgrundlage.