BFH - Beschluss vom 08.07.2004
VII B 257/03
Normen:
AO § 37 Abs. 2 § 71 § 191 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2004, 1513
Vorinstanzen:
FG München, vom 12.06.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 14 K 5478/01

Verhältnis Steuerschuldner - Haftungsschuldner

BFH, Beschluss vom 08.07.2004 - Aktenzeichen VII B 257/03

DRsp Nr. 2004/14400

Verhältnis Steuerschuldner - Haftungsschuldner

1. Eine Inanspruchnahme des Steuerschuldners ist grundsätzlich auch dann ermessensfehlerfrei, wenn neben diesem ein Haftungsschuldner für die Steuerschuld einzustehen hat.2. Aus den Regelungen der AO bzw. aus der Systematik des Steuerschuld- und des Haftungsrechts lässt sich kein subjektives Recht auf ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung darüber herleiten, ob nicht statt des (primär verantwortlichen) Steuerschuldners ein Haftungsschuldner in Anspruch zu nehmen ist.

Normenkette:

AO § 37 Abs. 2 § 71 § 191 ;

Gründe: