I. Mit notariell beurkundetem Vertrag vom 25. März 1994 verkaufte die T-GmbH (T) der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, mehrere Grundstücke und verpflichtete sich, diese mit einem Gewerbezentrum zu bebauen. Der Kaufpreis betrug 20 731 050 DM.
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