LAG Köln - Urteil vom 03.05.2022
4 Sa 762/21
Normen:
ZPO § 97 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 10.06.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 3768/20

Verhaltensbedingte Kündigung bei längerer Unterschreitung der Durchschnittsleistung um mehr als ein DrittelKündigung wegen quantitativer MinderleistungStörung des Leistungsgleichgewichtes als KündigungsgrundAbmahnerfordernis bei Schlechtleistung

LAG Köln, Urteil vom 03.05.2022 - Aktenzeichen 4 Sa 762/21

DRsp Nr. 2022/10587

Verhaltensbedingte Kündigung bei längerer Unterschreitung der Durchschnittsleistung um mehr als ein Drittel Kündigung wegen quantitativer Minderleistung Störung des Leistungsgleichgewichtes als Kündigungsgrund Abmahnerfordernis bei Schlechtleistung

Wenn ein Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum die Durchschnittsleistung um mehr als 1/3 unterschreitet, kann dies im Einzelfall nach einschlägiger Abmahnung eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung rechtfertigen. Inhaltsangabe: Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung wegen quantitativer Minderleistung im Einzelfall; Kein Anspruch auf Entfernung der (einschlägigen) Abmahnungen

Tenor

1.

Die Berufung wird zurückgewiesen.

2.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 97 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung der Beklagten sowie Entfernung zweier vorangegangener Abmahnungen aus der Personalakte.

1. 2. 1. 2.