Die Berufung des Klägers gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 12. September 2018 -
Auf die Berufung der Beklagten wird das Schlussurteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 23. Januar 2019 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.733,53 Euro brutto zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 13. September 2018.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
III.Die weitergehende Berufung der Beklagten und die Berufung des Klägers gegen das Schlussurteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 23. Januar 2019 -
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