FG Hamburg - Urteil vom 21.04.2005
IV 169/03
Normen:
EURATOM Nr. 2988/95 Art. 3 Abs. 1 ;

Verjährung der Ausfuhrerstattungs-Rückforderungsansprüche

FG Hamburg, Urteil vom 21.04.2005 - Aktenzeichen IV 169/03

DRsp Nr. 2006/20665

Verjährung der Ausfuhrerstattungs-Rückforderungsansprüche

Die vierjährige Verfolgungsverjährung wird nicht gemäß Art. 3 Abs. 1 Unterabsatz 3 VO Nr.2988/95 unterbrochen, wenn es versäumt wird, rechtzeitig verjährungsunterbrechende Ermittlungshandlungen vorzunehmen (hier zum signifikanten Anstieg von Rindfleischausfuhren nach Jordanien mit der späteren Feststellung zahlreicher Weiterleitungen in den Irak).

Normenkette:

EURATOM Nr. 2988/95 Art. 3 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Klägerin ließ im April 1993 mit Kontrollexemplar T 5 u.a. 8.126 kg Rindfleisch zur Ausfuhr nach Jordanien abfertigen, für das ihr zuvor ein der Ausfuhrerstattung entsprechender Betrag gemäß Art. 5 Verordnung - VO - (EWG) Nr.565/80 vorfinanziert wurde (Ausfuhr über Erstattungslager - differenzierte Erstattung).