FG Hamburg - Urteil vom 19.09.2005
IV 229/03
Normen:
EGV 2988/95 Art. 3 Abs. 1 ; BGB § 195 ; VwVfG § 48 Abs. 2 ; EGV 800/99 Art. 52 ;

Verjährung der Rückforderungsansprüche von Ausfuhrerstattung

FG Hamburg, Urteil vom 19.09.2005 - Aktenzeichen IV 229/03

DRsp Nr. 2006/29493

Verjährung der Rückforderungsansprüche von Ausfuhrerstattung

Wenn zwischen dem Tag der Mitteilung der endgültigen Entscheidung über die Gewährung der Erstattung an den Begünstigten und dem Tag, an dem der Begünstigte erstmals von einer nationalen oder einer Gemeinschaftsbehörde davon unterrichtet wurde, dass die Zahlung zu Unrecht erfolgt war, mehr als vier Jahre vergangen sind, kommt die Rückzahlung zu Unrecht gewährter Erstattungen (hier für Rindfleischexporte über Jordanien in den Irak) nicht mehr in Betracht.

Normenkette:

EGV 2988/95 Art. 3 Abs. 1 ; BGB § 195 ; VwVfG § 48 Abs. 2 ; EGV 800/99 Art. 52 ;

Tatbestand:

Die Klägerin wendet sich gegen die Rückforderung von Ausfuhrerstattung durch das beklagte Hauptzollamt.