Auf die Berufung des Beklagten wird das am 21. Mai 2015 verkündete Urteil des Einzelrichters der 7. Zivilkammer des Landgerichts Hanau (Az.:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
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