Auf die Berufung der Klägerin wird das Teilurteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Aachen vom 31.05.2016 -
Die Beklagte wird verurteilt, den der Klägerin erteilten Buchauszug (Anlage B 20a) um diejenigen Geschäfte mit Auftragsnummern unterhalb der Auftragsnummer 11A002 zu ergänzen, die die Beklagte bezüglich der Produktgruppen:
-Armaturen für die Eisen- und Stahlindustrie, einschließlich Gichtgasentspannungsturbinenanlagen
-Armaturen für die chemische und petrochemische Industrie
-Ersatzteile und Reparaturaufträge, bezogen auf die beiden vorgenannten Produktgruppen, mit Ausnahme von Armaturen und Ausrüstungen für die Glasindustrie sowie Gießsysteme und Einrichtungen für die Hüttenindustrie
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