Verjährung des Anspruchs gegen den ehemaligen Komplementär
BFH, vom 13.12.1994 - Aktenzeichen VII R 54/94
DRsp Nr. 1997/8451
Verjährung des Anspruchs gegen den ehemaligen Komplementär
Die Sonderverjährungsregelung des §§ 161 Abs. 2 i.V.m. 159 HGB a.F. für Ansprüche gegen einen ausgeschiedenen Gesellschafter wegen Verbindlichkeiten der Gesellschaft findet keine Anwendung, wenn anstelle des ehemaligen persönlich haftenden Gesellschafters eine GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin in die KG eintritt, deren Geschäftsführer der ehemalige persönlich haftende Gesellschafter der KG ist, und dieser gleichzeitig Kommanditist der KG wird.
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