Verjährung des Ersatzanspruchs gegen Steuerberater bei Außenprüfung
BGH, Urteil vom 02.07.1992 - Aktenzeichen IX ZR 268/91
DRsp Nr. 1993/466
Verjährung des Ersatzanspruchs gegen Steuerberater bei Außenprüfung
»Die Verjährung des Ersatzanspruchs gegen einen Steuerberater, der steuerliche Nachteile seines Mandanten verschuldet hat, beginnt regelmäßig frühestens mit Zugang des Bescheides des Finanzamtes. Das gilt auch dann, wenn eine Außenprüfung vorausgegangen ist (Klarstellung zu BGHZ 73, 363 [= DRsp I (138) 357 a]).«