LG Stuttgart, vom 30.10.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 18 O 173/20
OLG Stuttgart, vom 30.03.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 10 U 397/20
Verjährung eines Schadensersatzanspruchs eines Käufers eines Gebrauchtwagens gegen den Fahrzeughersteller wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung; Kenntnis eines Fahrzeugkäufers vom sog. Dieselskandal
BGH, Urteil vom 10.02.2022 - Aktenzeichen VII ZR 365/21
DRsp Nr. 2022/4344
Verjährung eines Schadensersatzanspruchs eines Käufers eines Gebrauchtwagens gegen den Fahrzeughersteller wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung; Kenntnis eines Fahrzeugkäufers vom sog. Dieselskandal
a) Zur Verjährung des Schadensersatzanspruchs nach § 826BGB in einem sogenannten Dieselfall (hier: EA 189).b) Jedenfalls in mehraktigen Fällen wie bei dem Kauf eines von dem Hersteller mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebrachten und von dem Geschädigten erst später von einem Dritten erworbenen Gebrauchtwagens führt der letztgenannte Erwerbsvorgang zu keiner Vermögensmehrung im Sinne von § 852 Satz 1 BGB auf Seiten des Herstellers.
1. Ist die Rechtsfrage, derentwegen das Berufungsgericht die Revision zugelassen hat, nicht nur für einen Teil der im Berufungsurteil behandelten Ansprüche von Bedeutung,ist in der Angabe des entsprechenden Zulassungsgrundes keine Beschränkung der Revisionszulassung auf diese Ansprüche zu sehen.
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