BGH - Urteil vom 10.02.2022
VII ZR 396/21
Normen:
BGB § 31; BGB § 199 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 Alt. 2; BGB § 826;
Fundstellen:
MDR 2022, 558
VersR 2022, 899
Vorinstanzen:
LG Rottweil, vom 16.12.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 102/19
OLG Stuttgart, vom 23.03.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 10 U 16/21

Verjährung eines Schadensersatzanspruchs eines Käufers eines Gebrauchtwagens gegen den Fahrzeughersteller wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung; Kenntnis eines Fahrzeugkäufers vom sog. Dieselskandal

BGH, Urteil vom 10.02.2022 - Aktenzeichen VII ZR 396/21

DRsp Nr. 2022/4345

Verjährung eines Schadensersatzanspruchs eines Käufers eines Gebrauchtwagens gegen den Fahrzeughersteller wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung; Kenntnis eines Fahrzeugkäufers vom sog. Dieselskandal

Zur Frage des Verjährungsbeginns mit Schluss des Jahres 2015 infolge grob fahrlässiger Unkenntnis im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 Fall 2 BGB in einem sogenannten Dieselfall (hier: EA 189).